VdS 2091 „Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen – Sprinkleranlagen“ neu gefasst
Die VdS 2091 „Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen – Sprinkleranlagen“ wurde neu gefasst. Im Vergleich mit der DIN EN 12845:2020-11 sieht diese tägliche Kontrollen vor, aber dafür längere Zyklen für die innere Prüfung und Instandsetzung von Behältern:
täglich (nur nach VdS)
Es sind tägliche Kontrollen an allen Werktagen durchzuführen. Durch Sonn- und Feiertage darf der maximale Abstand der Kontrollen drei Tage nicht überschreiten. Bei Anlagen, deren Betriebsbereitschaft selbsttätig überwacht wird, darf auf die täglichen Kontrollen verzichtet werden. Diese Kontrollen sind jedoch mindestens wöchentlich durchzuführen.
=> Kontrollen
-> Kontrollen von z.B. Wasser-/Luftmanometern, Hauptversorgungsleitungen, Wasserstände, Stellung sämtlicher Haupt-Absperrarmaturen
-> Begleitheizungen und örtliche Heizungen
alle 3 Jahre
=> Routineinspektion
-> Vorrats- und Druckluftwasserbehälter (innere Prüfung, Reinigung, neuer Anstrich/Korrosionsschutz) gemäß DIN
-> Absperrarmaturen, Alarm- und Rückschlagventile der Wasserversorgung
alle 5 Jahre
=> Routineinspektion
-> Vorrats- und Druckluftwasserbehälter (innere Prüfung, Reinigung, neuer Anstrich/Korrosionsschutz) gemäß VdS
alle 10 Jahre gemäß DIN
=> Routineinspektion
-> Vorrats- und Druckluftwasserbehälter (innere Prüfung, Reinigung, neuer Anstrich/Korrosionsschutz)
alle 15 Jahre gemäß VdS
=> Routineinspektion
-> Alle Wasserbehälter (innere Prüfung, Reinigung, neuer Anstrich/Korrosionsschutz)
alle 25 bzw. 12,5 Jahre gemäß VdS
=> Überprüfung gesamtes Rohrnetz
-> Bei Nassanlagen ist nach 25 Jahren und bei Trockenanlagen nach 12,5 Jahren eine Kontrolle des gesamten Rohrnetzes vornehmen zu lassen, wenn in der VdS-Anerkennung keine anderen Werte festgelegt sind.
Handlungsempfehlung
Liegen Ihnen VdS-Anerkennungen für Ihre Sprinkleranlagen vor bzw. sind die VdS-Vorgaben aufgrund Ihrer Versicherung für Sie verbindlich? Wenn ja richten Sie sich nach den VdS-Prüfvorgaben. Legen Sie in jedem Fall im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung und in Abstimmung mit Ihrer zuständigen Fachfirma/Ihren Prüfsachverständigen das Inspektions- und Prüfprogramm für Ihre Sprinkleranlagen fest.
Hinweis: Der Beitrag stellt nur die Unterschiede zwischen DIN- und VdS-Vorgaben dar. Das vollständig durchzuführende Inspektions-/Prüfprogramm nach DIN und VdS ist in mesh:a berücksichtigt.
Quelle: https://www.beuth.de/de/technische-regel/vds-2091/346387630